Ausführungsbestimmungen des NWJV/NWDK:
- Das Überspringen von Kyu- oder Dan-Graden ist nicht möglich.
- Die empfohlene Vorbereitungszeit beträgt für Judoka bis 14 Jahre 6 Monate.
Es können nur 3 Prüfungen pro Jahr abgelegt werden.
- Für Judoka, die älter als 14 Jahre sind, beträgt die empfohlene Vorbereitungs-
zeit bis zum 3. Kyu-Grad 3 Monate. Es können maximal 4 Prüfungen pro Jahr
abgelegt werden. Für den 2. Kyu- undden 1. Kyu-Grad beträgt die empfohlene
Vorbereitungszeit 6 Monate. Es können maximal 2 Prüfungen pro Jahr abgelegt
werden.
- Es kann an einem Tag nur die Prüfung für einen Kyu-Grad abgelegt werden.
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